Expertenbeitrag: Verhandlungsverfahren Die Absage des Termins kann zum Ausschluss führen
Im Verhandlungsverfahren wendet sich der öffentliche Auftraggeber an ausgewählte Unternehmen, um über die Angebote zu verhandeln. Doch was geschieht, wenn ein Bieter an einem angesetzten Verhandlungstermin nicht teilnimmt?
Von Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner Rödl & Partner, Nürnberg