Aufhebung nur bei ordentlicher Kostenschätzung
Kostenüberschreitungen bei öffentlichen Bauprojekten sind auch jenseits der prominenten Fälle „Stuttgart 21“, Flughafen „BER“ und „Elbphilharmonie“ schon lange nicht mehr die Ausnahme. Die Ursache dafür liegt oft in einem frühen Stadium. Regelmäßig wird aufgrund einer ersten Kostenschätzung über die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel in politischen Gremien beschlossen. Dabei mag es durchaus eine gewisse Neigung zu einer […]