Entgangener Gewinn nach rechtswidriger Verfahrensaufhebung?
Öffentliche Auftraggeber müssen ein Vergabeverfahren nicht mit einem Zuschlag beenden. Möglich ist auch, das Verfahren „aufzuheben“. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist aber nur dann rechtmäßig, wenn ein gesetzlich vorgesehener Aufhebungsgrund greift. Liegt kein gesetzlicher Aufhebungsgrund vor, verletzt die Vergabestelle ihre Pflicht zur Beachtung der für das Verfahren maßgeblichen Vorschriften. Dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot […]