Wegerisiko Pünktlichkeit ist Pflicht, auch bei Stau oder Schnee
Der Wintereinbruch hat vor kurzem dafür gesorgt, dass Teile Deutschlands im Schnee versanken. Staus, Zugausfälle und Verspätungen aufgrund von starkem Schneefall oder Eisglätte waren die Folge. Doch was gilt rechtlich, wenn man wegen chaotischer Wetterverhältnisse zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt? Das sogenannte Wegerisiko jedenfalls tragen die Beschäftigten.