Vorgaben an Auftragnehmer Subunternehmer-Verbot nur teilweise erlaubt
Der europäische Vergaberecht kennt viele Gebote und Regeln. Ein explizites Selbstausführungsgebot, das einen Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen in jedem Fall selbst zu erbringen, kennt es aber nicht. Trotzdem gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten, für Teile eines Auftrags entsprechende Vorgaben zu machen.