Gerichtsurteil Rottenburg: Stadtrat und Schlachthof-Aktivist ist nicht befangen
Ein Stadtrat ist bei einer Gemeinderatsentscheidung nicht schon deshalb befangen, weil er sich außerhalb der Ratsarbeit für ein politisches Ziel engagiert. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen der Rottenburger Stadtverwaltung ins Stammbuch geschrieben. Im Verfahren ging es um einen Antrag der Ratsfraktion Bunte/Linke/Partei im Gemeinderat zum städtischen Schlachthof.