Gesetzesänderung Ehrenamt gilt für Betriebsräte weiterhin als Grundprinzip
Weil es in der Vergangenheit rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen gab, wie sie mit der Vergütung ihrer Betriebsräte umgehen müssen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. So sollen Unsicherheiten für den Arbeitgeber beseitigt werden.