Vergabestellen Wann Mitarbeiter bei Verfahrensfehlern haften
Vergabeverfahren sind streng reglementiert. Fehler können bei der Vielzahl von einzuhaltenden Vorschriften immer wieder passieren. Eine Haftung von handelnden Personen ist dabei ausgeschlossen, auch dann, wenn Vergehen wissentlich hingenommen werden oder sogar vorsätzlich begangen werden.