Für Abonnenten Der Auftraggeber muss stets Herr des Verfahrens sein
Bei der Vergabe dürfen sich öffentliche Auftraggeber beraten lassen und Unterstützung suchen. Wie weit das aber geht, hat nun ein Gericht festgestellt. Zusammengefasst gilt: Der Auftraggeber darf am Ende seine Entscheidung nicht anderen übertragen.
September 2022 Mehr lesen