Gerichtsentscheidung Keine Einstellung wegen Arztattests
Wer als Schwerbehinderter eine Zusage für eine Einstellung bekommt unter der Bedingung, dass zuvor noch eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss, wird nicht diskriminiert, wenn das Attest des Artes eine Eignung für diese Stelle ausschließt.