Bau auf Streuobstwiesen Neidlingen darf Obstbäume fällen
Der Verwaltungsgerichtshofs hat eine Beschwerde des Naturschutzbunds gegen die Rodung einer Streuobstwiese in Neidlingen abgewiesen. Die Gemeinde darf die 19 Bäume auf einer Wiese fällen, um dort 30 Häuser zu bauen.