Höchstrichterliches Urteil Bundesfinanzhof lässt Abzug von Betriebsausgaben auch stark verspätet zu
Die ehemalige Inhaberin eines Handwerksbetriebs hat vor dem höchsten deutschen Finanzgericht einen Erfolg gegen ihr Finanzamt erreicht. Auch Jahre nach der Übertragung der Firma, kann sie Betriebsausgaben, die erst später entstanden sind, in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen.
September 2024 Mehr lesen