Zuständigkeiten der Sozialgerichte werden angepasst
Der Gesetzentwurf zu Änderungen im Rahmen des Sozialgerichtsgesetzes wurde am Mittwoch im Landtag direkt an den Ständigen Ausschuss verwiesen. Zuständigkeiten in der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit sollen mit Blick auf effektive Verfahren geändert werden.