Schlechtleistung Unzufriedenheit reicht nicht aus für einen Ausschluss
In einem Vergabeverfahren kann ein Unternehmen aufgrund vorangegangener Schlechtleistung vom Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Vergabekammer Westfalen hat diesen Grundsatz zwar bekräftigt. In einem konkreten Fall wertete sie den Ausschluss jedoch als unrechtmäßig.