Gerichtsentscheidung Streit um Arbeit im Homeoffice
Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock (AZ: 11 Ca 180/22).