Rettungshubschrauber Neuer Paragraf soll Verlegung erlauben
Mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes will das Innenministerium auch die geplante Verlegung von „Christoph 45“ legitimieren. Bisher müssen Rettungshubschrauber bei einer Klinik stationiert sein. In Zukunft soll die Standortfrage daran nicht gebunden sein.