Kommentar Fall OB Horn und die AfD: „Es gilt die Pflicht zur Neutralität“
Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat Oberbürgermeister Martin Horn einen Etappensieg gegen die AfD erzielt. Diesen hat sich der parteilose Rathauschef mit einer Reaktion auf eine AfD-Beschwerde erkauft. Aber die eigentlichen Fragen sind in dem Prozess noch gar nicht beantwortet, findet Redakteur Peter Schwab.