Gerichtsentscheidung Polizeibeamter handelt unerlaubt mit Autos und verliert seinen Job
Wer eine Nebenerwerbstätigkeit ausübt, muss diese vorab seinem Dienstherrn mitteilen und genehmigen lassen. Ansonsten droht der Jobverlust wie bei einem Bundesbeamten in Rheinland-Pfalz.