Gerichtsurteil Urteil stärkt Entsorger: Vermieter muss für die Müllgebühren seines Mieters aufkommen
Der Eigentümer einer Wohnung muss für die Abfallgebühren aufkommen, wenn der Mieter nicht bezahlt. Die Kommune kann den Vermieter heranziehen, ohne dass sie ein Vollstreckungsverfahren gegen den säumigen Mieter einleitet. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (Az. 4 K 1957/23).