Für AbonnentenGerichtsentscheidung Arbeitgeber kann Handy verbieten
Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten, ohne dass der Betriebsrat mitbestimmt. Diese Weisung des Arbeitgebers sei nicht mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ: 1 ABR 24/22).