Staatssekretär: Tariftreuegesetz steht nicht zur Disposition
Mit Blick auf die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) stellte Wirtschaftsstaatssekretär Rapp in Aussicht, man wolle „sehr genau gucken, welche Gesetze nur noch Symbolkraft haben und Aufwand in die Betriebe tragen und welche Betriebe sinnvoll sind“. Ausdrücklich jedoch steht das im Koalitionsvertrag verankerte LTMG nicht zur Disposition