Für AbonnentenEpertenbeitrag: Leitfabrikat Vergabekammer schließt unklare Angebote aus: Fallbeispiel aus dem Baugewerbe
Nicht selten findet sich bei Ausschreibungen von Bauleistungen im Leistungsverzeichnis ein Verweis auf ein Leitfabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Der Bieter hat dann die Möglichkeit, das Leitfabrikat oder ein technisch gleichwertiges Fabrikat anzubieten. Was aber, wenn der Bieter nun ebenfalls ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ anbietet?