Gerichtsentscheidung Harte Strafen für Whistleblower
Wenn ein Polizeibeamter unerlaubt polizeiinterne Informationen an die Presse weitergibt, verstößt dies nicht nur gegen geltendes Recht, sondern kann auch besonders hart bestraft werden. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig (AZ: 5 StR 283/23).