Die Stadt und das Landratsamt Böblingen sind sich über den Verkauf des Krankenhaus-Areals einig. Damit dürften Pläne des Landes gescheitert sein, dort eine Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) zu etablieren.
Das Justiz- und Migrationsministerium hat die Regeln für privilegierte Kommunen erneuert, auf deren Gemarkung eine Landeserstaufnahmestelle steht. Der Städtetag formuliert Bedingungen, unter denen eine solche LEA möglich sein soll.
Gegen Überlegungen, in Ludwigsburg eine Landeserstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete zu bauen, eine LEA, setzt nun die Stadt Ludwigsburg ein Rechtsgutachten.
Die Pläne von Justizministerin Marion Gentges (CDU), Erstaufnahmezentren zur Not auch gegen den Willen der jeweiligen Kommune durchzusetzen, treffen beim Städtetag auf Unverständnis.
Zur Zeit leben nach Angaben von Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) 130 Geflüchtete in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen, die angeben, aus palästinensischen Gebieten zu kommen.
Das Land sucht händeringend nach weiteren Standorten für Unterkünfte von Geflüchteten. Doch in vielen Kommunen gibt es Widerstand gegen eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung. Zur Not müsse man gegen den Willen einer Kommune einen Standort bestimmen, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.