Verbeamtung Wer soll verbeamtet werden?
An dieser Frage scheiden sich derzeit im Land die Geister. Gerade ging eine Anhörung zu einem Entwurf für eine neue "Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes" zu Ende. Damit sollen Studienabschlüsse erweitert werden, mit denen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verbeamtet werden können. Voraussetzung ist dabei auch immer eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben.