Langzeiterkrankung Am Ende entscheidet die Dienst(un)fähigkeit
Wenn Beschäftigte im Öffentlichen Dienst längere Zeit wegen Krankheit ausfallen, wird deren Arbeit meistens auf andere Mitarbeiter verteilt. Im Einzelfall gibt es auch befristet eingestellte Krankheitsvertretungen. Für die Langzeiterkrankten stellt sich nach einer gewissen Zeit aber die Frage, ob der Dienst noch ausgeübt werden kann. Dies entscheidet dann der Amtsarzt.