Befristete Arbeitsverträge Unternehmen sollten Probezeit nicht zu weit ausdehnen
Der Arbeitsrechtler Tobias Vößing rät Arbeitgebern bei befristeten Arbeitsverträgen zur Zurückhaltung, was die Länge der Probezeit betrifft. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein.