Justiert Bundesgerichtshof lässt Krypto-Chats als Beweise zu
Lange war unklar, ob Ermittler in Deutschland Daten von Kryptohandys des Anbieters „Anom“ nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied nun, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweis verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Eine folgerichtige Entscheidung.