Gerichtsentscheidung Keine Kündigung wegen stationärer Krankenhausbehandlung
Wenn eine Krankmeldung wegen einer stationären Krankenhausbehandlung den Arbeitgeber verspätet erreicht, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin in einem neueren Urteil festgestellt (AZ: 27 Ca 10980/20).