Eine Beamtin hat bei Demonstrationen und in den sozialen Medien den Rechtsstaat scharf kritisiert und ihn unter anderem als als Unrechtsstaat bezeichnet. Dadurch wurde sie aus dem Dienst entfernt.
Wer menschenverachtende, rassistische und antisemitische Inhalt über Chatgruppen teilt, kann aus dem Polizeidienst entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Ein Polizeimeisteranwärter verbreitetet knapp ein Jahr vor seinem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst eine antisemitische Chat-Nachricht und wird dafür entlassen.