Aushilfen Für junge Ferienjobber gilt ein besonderer Schutz
Viele junge Leute jobben in den Sommerferien und zahlreiche Arbeitgeber können so Urlaubsvakanzen überbrücken. Doch minderjährige Kurzzeitbeschäftigte dürfen nicht wie die normale Belegschaft eingesetzt werden. Es gibt Besonderheiten bei der Arbeitszeit und bei der Art des Einsatzes im Betrieb zu beachten.