Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Die Förderung ist geklärt, aber viele Fragen noch offen
Die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab dem Jahr 2026 ist zwischen Land und Kommunen prinzipiell geregelt. Etliche Details sind es allerdings noch nicht. Der Städtetag drängt auf die Erfüllung weiterer Forderungen.