Gerichtsentscheidung Verträge mit Arbeitnehmern ermöglichen Rückforderung von Fortbildungskosten
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat sich in der Frage, ob Arbeitgeber von Mitarbeitern die Kosten für Weiterbildungen zumindest teilweise zurückfordern können, auf die Seite der Unternehmen gestellt. Dafür müssen aber bestimmt Kriterien in einer dazu abgeschlossenen Vereinbarung erfüllt sein.