Für AbonnentenAusschreibung und Vergabe Geheimwettbewerb: Wie umgehen mit Angeboten von Schwesterunternehmen?
Bei Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Bieter dürfen keine Kenntnis von den Inhalten, den Grundlagen sowie der Kalkulation der Konkurrenzangebote haben. Nur so ist echter Wettbewerb überhaupt möglich. Wie aber müssen öffentliche Auftraggeber Angebote von Schwesterunternehmen mit identischem Geschäftsführer behandeln?