Datenschutzgrundverordnung Der Europäische Gerichtshof bremst den Einsatz von KI im Personalbereich
Nach der Datenschutzgrundverordnung müssen Menschen in der EU nicht hinnehmen, dass Entscheidungen, die sie rechtlich betreffen, nicht ausschließlich automatisiert von Computern oder Künstlicher Intelligenz getroffen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Das Urteil dürfte vor allem in Personalangelegenheiten in Unternehmen von Bedeutung sein.