Gerichtsentscheidung Standesamt darf sich nicht weigern
Standesämter dürfen die Eintragung der Scheidung im Personenstandsregister wegen eines unrichtigen Heiratsdatums im Scheidungsbeschluss nicht verweigern. Gegebenenfalls kann eine Eintragungsanordnung durch Gerichtsbeschluss erfolgen, wie das Oberlandesgericht Celle entschied (AZ: 17 WF 148/23).