Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Teile der Wahlrechtsreform der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss die Regelungen nun überarbeiten.
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg über das Landesgrundsteuergesetz ist nur ein Scheinsieg für die Landesregierung. Denn für alle Seiten bleibt über Jahre nur Rechtsunsicherheit.