Kuchensteuer an Schulen Experten sehen Ausnahmeregel skeptisch
Durch viele Rathäuser und Schulverwaltungen dürfte vergangene Woche ein Aufatmen gegangen sein. Das Finanzministerium hat bekanntgegeben, dass der Kuchenverkauf an Schulen nun doch nicht umsatzsteuerpflichtig ist.