Für Abonnenten Mantelverordnung: Recycling-Baustoffe können weitereingesetzt werden
Mit einem Erlass hat das baden-württembergische Umweltministerium ermöglicht, dass geprüfte Recycling-Baustoffe im Land auch künftig eingesetzt werden können. Denn das wäre mit der bundesweit geltenden Mantelverordnung sonst nicht mehr möglich gewesen. Die Recycling-Branche ist aber dennoch unzufrieden, weil die Landesregelung nur für die beste Qualitätsstufe von R-Baustoffen gilt.