Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Viele Firmen müssen ihre Webseiten bis Mitte nächsten Jahres überarbeiten
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Der Titel des Gesetzes mag sperrig klingen. Sein Ziel ist es aber, die Handhabung von Websites, Onlineshops und anderen Angeboten von Unternehmen zu erleichtern und den Zugang für alle zu erleichtern, auch wenn Handicaps vorliegen. Für Betriebe bedeutet das Zusatzaufwand.