Mängel bei Nebenpflicht erlauben Ausschluss von Bietern vom Vergabeverfahren
Wer als Auftragnehmer vertragsbrüchig wird und darauf eine Kündigung erhält, muss damit rechnen, dass er es bei Folgeaufträgen schwer haben könnte, wieder einen Auftrag zu erhalten. Dann nämlich, wenn die Mängel als so schwerwiegend angesehen werden, dass die Neuausschreibung dadurch erst notwendig wurde.