Datenschutz Datenauskunft wird von Arbeitenhmern manchmal als Druckmittel eingesetzt
Die Datenschutzgrundverordnung ermöglicht es Mitarbeitern prinzipiell, Auskunft über die vom Arbeitgeber über sie gespeicherte Daten zu erhalten. Die Arbeitsrechtsexpertin Kristin Teske rät Arbeitgebern allerdings bei der Beantwortung von Anfragen zurückhaltend zu sein.