Gerichtsentscheidung Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis eine nur unterdurchschnittliche Leistung bescheinigen, dann muss der Arbeitgeber die ungenügenden Leistungen darlegen und notfalls beweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.