Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber sollten Homeoffice-Atteste sensibel prüfen
Immer häufiger sind seit Corona Personaler und Chefs Attesten konfrontiert, die dem Arbeitnehmer bescheinigen, nur im Homeoffice arbeiten zu können. Ein Rechtsanspruch auf eine solche „Teil-Krankschreibung“ gibt es zwar nicht, doch muss der Arbeitgeber auch die Ansprüche des Mitarbeiters angemessen berücksichtigen.