Arbeitsbescheinigung Arbeitsbescheinigung nur noch digital
Ein Großteil der Arbeitgeber übermittelt Arbeits- sowie Nebeneinkommensbescheinigungen weiterhin in Papierform an Arbeitsagenturen. Das ist rechtlich unzulässig. Die Nichtbeachtung könne ein Bußgeld nach sich ziehen, warnen Experten der Arbeitsagentur in Stuttgart.