Gerichtsentscheidung Amtswalter: Keine Mitwirkung in eigener Sache
Eine Gleichstellungsbeauftragte scheitert mit ihrer Klage. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Amtswalter nicht in Angelegenheiten mitwirken dürfen, deren Gegenstand sie selbst unmittelbar betrifft.