Gerichtsentscheidung Schadenersatz wegen Nichtberücksichtigung im Schichtdienstplan
Eine Pflegerin erhält Schadensersatz statt Lohn, weil sie vom Arbeitgeber aufgrund einer bevorstehenden Operation nicht für den Schichtdienst eingeplant wurde. Das entschied das Landgericht Sachsen in Chemnitz. Der Arbeitgeber habe dabei unzulässigerweise nur die eigenen Interessen im Blick gehabt.