Personalpolitik Ein Abwerbeverbot ist kartellrechtlich heikel
Wenn sich Unternehmen mit anderen Firmen in Personalangelegenheiten absprechen, etwa eine gegenseitige Abwerbung ausschließen oder Gehaltsobergrenzen festlegen, können Bußgelder drohen. Denn in solchen Fällen greift das Kartellrecht.