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Zuständigkeiten der Sozialgerichte werden angepasst
Stuttgart. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu Änderungen im Rahmen des Sozialgerichtsgesetzes haben sich die Vertreter der Fraktionen sowie der Landesregierung darauf geeinigt, auf eine Aussprache zu verzichten und den Entwurf zur weiteren Beratung direkt an den Ständigen Ausschuss zu verwiesen. Im Wesentlichen geht es darum, dass Zuständigkeiten in der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit mit Blick auf effektive Verfahren geändert werden sollen. So wird die Zuständigkeit für Vertragsarztangelegenheiten beim Sozialgericht Stuttgart konzentriert.
Landesgesetze und -verordnungen werden angeglichen
Streitigkeiten disziplinargerichtlicher Art in Notarsachen sollen mit der Einführung des Behördenprinzips vereinfacht werden. Außerdem werden laut Gesetzentwurf zur Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung einzelne Gebührensätze im Landesjustizkostengesetz angehoben und im Bereich notarrechtlicher Verwaltungsangelegenheiten zudem einzelne neue Gebührentatbestände eingeführt, um die Notare angemessen am Verwaltungsaufwand in bestimmten Notarverwaltungsangelegenheiten zu beteiligen. Schließlich dient das Gesetz der Bereinigung und Angleichung verschiedener Landesgesetze und -verordnungen.