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Wie sich Kununu und Co. für das Personalmarketing nutzen lassen
Heidelberg. „Jobsuchende schauen sich nicht mehr nur die Karriereseite und die Social-Media-Profile eines Unternehmens an“, erklärt Peter Verclas, Chef der Employer-Branding-Agentur Nicarus in Heidelberg. Worauf sie heute besonders Wert legten, seien Arbeitgeberbewertungen. Verclas hilft Arbeitgebern auf den Bewertungsportalen im Internet einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, sei es nun auf Kununu, Glassdoor, Indeed oder Meinchef.de.
Drei von vier Jobsuchern konsultieren solche Bewertungsplattformen, wie eine repräsentative Erhebung des Marktforschungsunternehmens Trendence gezeigt hat . Diese Portale sind somit sowohl eine Art Ventil, wo Mitarbeiter bei Bedarf Dampf ablassen können, als auch eine wertvolle Informationsquelle für potenzielle Bewerber. Sie beeinflussen das Arbeitgeberimage deshalb maßgeblich. „Die Bewertungsportale bieten für Arbeitgebende Herausforderungen und auch Chancen“, sagt Verclas. Auf jeden Fall lohne sich eine nähere Beschäftigung damit, was dort abläuft und wie die Regeln sind.
Portale lassen sich als zusätzliche Karriereseite nutzen
Kununu gilt im deutschsprachigen Raum als besonders relevant und bietet die Möglichkeit, spezifische Merkmale eines Unternehmens wie etwa Betriebsklima und Work-Life-Balance separat einzustufen. Glassdoor zeichnet seine globale Reichweite aus. Das Portal ist zudem bekannt für seine Gehaltsvergleiche.
Indeed wiederum kombiniert Stellenanzeigen mit Arbeitgeberbewertungen. Meinchef.de fokussiert sich stärker aufs direkte Arbeitsumfeld und auf Führungskräftebewertung. Unternehmen sollten die Plattformen nicht nur passiv beobachten, sondern aktiv nutzen. Eine sorgsam gestaltete Arbeitgeberseite mit ausführlichen Informationen zum Unternehmen, die Firmenkultur und Karrieremöglichkeiten könne potenzielle Bewerber anziehen, meint Verclas.
Zusätzliche Inhalte wie attraktive Fotos aus dem Firmenalltag und Videos von Unternehmensveranstaltungen machten es möglich. das Profil auf der Plattform wie wie eine zusätzliche Karriereseite aufzubauen. Es empfehle sich ferner, regelmäßig Updates zum Geschehen im Betrieb zu posten, um das Profil aktuell und interessant zu halten.
Bewertungen nicht manipulieren
Positive Kommentare sollten immer mit positivem Feedback beantwortet und im besten Fall direkt auf dem Portal kommentiert werden, rät der Experte. Ein Dankeschön zeige Wertschätzung und stärke das positive Bild des Unternehmens. Auch negative Kommentare bieten eine Chance zur Verbesserung. Wichtig ist, sachlich und konstruktiv auf Kritik zu reagieren. Niemals sollte man negative Bewertungen ignorieren oder emotional antworten. Eine transparente und offene Kommunikation, die zeigt, dass das Unternehmen die Kritik ernst nimmt und gewillt ist, Verbesserungen vorzunehmen, kann das Vertrauen in die Firma stärken.
Kommentare belegen Interesse an der Meinung der Mitarbeiter
Der Hauptfehler, den man vermeiden sollte, ist anders herum Ignoranz gegenüber den Bewertungen. Wenn Unternehmen Bewertungen ignorieren, signalisieren sie Desinteresse an der Meinung ihrer Mitarbeiter. Ein weiterer Fehler ist es, Bewertungen zu manipulieren, indem man beispielsweise Mitarbeiter auffordert, nur positive Bewertungen abzugeben. Dies könne das Vertrauen langfristig schädigen.
Prinzipiell, ohne die genannte Beeinflussung, sind Aufforderungen an Mitarbeiter, Bewertungen abzugeben, aber sehr nützlich. „Für einen sinnvollen, breiten Eindruck braucht es mehr als zwei bis drei Bewertungen“, erläutert Verclas.
Grundsätzlich sollte man als Arbeitgeber das Image, das sich auf den Bewertungsportalen herausbildet, verfolgen und ernst nehmen. „Ein Arbeitgeber, der in seinen Stellenanzeigen mit ausgewogener Work-Life-Balance wirbt, bei Kununu aber kritische Beiträge zu diesem Thema erhält, verhagelt sich selbst die Glaubwürdigkeit“, warnt Katharina Pernkopf von der Universität Innsbruck, die an der Trendence-Studie mitgearbeitet hat.
Plattformen zur Herausgabe von Klarnamen verpflichtet
Im Falle einer schlechten Bewertung, bei der zu bezweifeln ist, dass es sich tatsächlich um einen aktuellen oder früheren Mitarbeiter handelt, muss die Bewertungsplattform den Klarnamen des Betreffenden herausgeben oder die Bewertung löschen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) klargestellt. Arbeitgeber haben deshalb künftig wohl bessere Chancen, nachteilige Bewertungen wieder entfernen zu lassen.
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